Herstellergarantie und Auto Weber AG?
Die in der EU und der Schweiz gültige Gruppenfreistellungs-Verordnung beinhaltet in Kurzform:
- Sie als Kunde haben das Recht, für alle zu bezahlenden Leistungen (Reparaturen, Service, etc.) auch innerhalb der Garantiezeit zum Bosch Car Service Ihrer Wahl zu gehen – bei vollem Erhalt der Herstellergarantie.
- Für den Kunden unentgeltliche Garantie-, Gewährleistungs- und Rückrufarbeiten müssen vom Hersteller / der Herstellervertretung durchgeführt werden. Die Abwicklung übernehmen wir für Sie.
- Eine Einschränkung/Ausschluss der oben genannten Leistungen durch den Fahrzeughersteller oder deren Vertreter ist nicht zulässig